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HINWEISE UND REGELN

  1. Kosten: Fanstände werden zum Preis von 80 Euro pro Tisch an Fanprojekte und Vereine vergeben.
  2. Das Angebot umfasst einen Tisch sowie zwei kostenfreie Eintrittskarten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, weitere Eintrittskarten zum Vorverkaufspreis von 54€ hinzu zu erwerben.
  3. Sämtliche Preise für Standmiete etc. sind Netto-Preise zzgl. 19% USt.
  4. Die Tische messen ca. 0,75 m x 1,2 m.
  5. Standbesetzung + Aufbau- Der Stand ist am Freitag, Samstag und Sonntag ab dem Zeitpunkt zu besetzen, ab dem die Besucher die Convention betreten dürfen.
    – Der Aufbau kann am Freitag ab 09:00 Uhr beginnen und muss bis spätestens 14:00 Uhr abgeschlossen sein.
    – Die Besetzung des Standes ist am Freitag von 14:00 – 20:00 Uhr, am Samstag von 9:30 – 20:00 Uhr und am Sonntag von 9:30 bis 17:00 Uhr zu gewährleisten.
    – Ist ein Aufbau am Freitag – bspw. wegen Arbeit – erst später als ab 09:00 Uhr möglich, so ist dies vorher anzukündigen.
    – Sollte eine Abreise am Sonntag vor 17:00 Uhr notwendig sein, um bspw. einen Zug zu erreichen, dann ist dies vorher anzukündigen.
  6. Ein Fanstand dient ausschließlich der Bewerbung eines Projekts und nicht dem Verkauf von Waren. Aus diesem Grund dürfen nur eigens erstellte Produkte (z.B. Kalender, Poster, T-Shirts) mit einem Warenwert von max. 10 Euro verkauft bzw. angeboten werden. Höherwertige Produkte dürfen allerdings beworben werden. Die Nutzungsrechte (z.B. Logos) müssen entsprechend vorliegen.
  7. Der Stand ist nach dem Abbau besenrein zu übergeben. Müllbeutel werden kostenlos bereitgestellt.
  8. Gewinnspiele, wie zum Beispiel eine Lotterie oder Tombola, müssen selbstständig und nachweißlich angemeldet werden (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten), zudem muss klar erkenntlich sein, was es zu gewinnen gibt und was die Trostpreise sind. Es darf keine Nieten geben.
  9. Der Verkauf von sog. „Luckybags“ ist verboten, es sei denn es wurde im Vorfeld eine andere Vereinbarung getroffen. Bei Genehmigung muss der Warenwert angegeben werden. Zudem behält sich der Veranstalter vor, jederzeit eine von ihm oder einer von ihm autorisierten Person ausgewählten Tüten auf ihre Inhalte und Werte zu prüfen. Der Verkauf ist gestattet, wenn die „Luckybags“ geöffnet oder transparent, somit vollständig einsehbar, sind („Rabattbags“).
  10. Der Fanstand ist verpflichtet, GEMA selbstständig anzumelden und Gebühren zu entrichten, sofern er GEMA-pflichtige Medien einsetzt. Jegliche Haftung des Veranstalters für nicht entrichtete GEMA-Gebühren ist ausgeschlossen.
  11. Die MEX übernimmt keine Haftung für ausgestellte Ware. Bei Vorfällen mit Kunden oder Ware (z.B. bei Diebstahl) sollte sich umgehend an das Organisationsteam gewandt werden.
  12. Bei Problemen mit Lizenzen in Bezug auf das Angebot des Fanstands haftet ausschließlich der Anbieter für eventuell aufkommende Geldbußen und nicht die MEX Veranstaltungs-GmbH.
  13. Brandschutz: Alle für den Fanstand mitgebrachten Stoffe (z.B. Tischdecken) müssen laut Brandschutzordnung B1 („schwer entflammbar“) sein. Ein Zertifikat ist mitzuführen.
  14. Das Aufhängen von Postern, Bildern und Bannern sowie das Aufstellen von Aufstellern kann nicht garantiert werden. Bitte entsprechend Rücksprache halten.
  15. Es gelten die Regeln der MEX.