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1. Helfer haben freien Eintritt zur MEX.
z. Die übernommenen Helferaufgaben müssen pünktlich, ordentlich und in höflicher Form erfüllt werden. Gäste und Besucher sollten so behandelt werden, wie ihr es auch gern erleben würdet.

3. Den Anweisungen des Veranstalters ist Folge zu leisten.
Sollten Fragen oder Notfälle auftreten, ist der zuständige Orga zu informieren.

4. Alle Notausgänge sowie sämtliche Flucht- und Rettungswege müssen frei bleiben. Notausgangstüren dürfen nur im Notfall genutzt werden.
Bereiche, die nicht zum Con Gelände gehören, dürfen nicht betreten werden.

5. Der Schichtwechsel wird möglichst pünktlich durchgeführt. Sollte es dennoch zu
Engpässen und Verzögerungen kommen, dürfen die Helfer ihren Einsatzort nicht
selbstständig verlassen. Sollte ein Notfall eintreten, ist der Veranstalter der zuständige Orga zu benachrichtigen.

6. Die Haus-, Video -und Bühnentechnik darf nicht ohne besondere Anweisung des
Veranstalters oder der Technikverantwortlichen genutzt oder
verändert werden. Mit der Technik in den Video- und Games -Räumen ist sorgfältig und gewissenhaft umzugehen.

7. Während der einzelnen Schichten wird kein Cosplay, sondern
das Messe-Helfer-T-Shirt, getragen, damit vor allem für die Besucher
ersichtlich ist, dass ihr ein Teil der Con seid, Während eurer Pause, zieht ihr bitte die T-Shirts aus bzw. bedeckt es.

8. Bei Zuwiderhandlungen behalten wir uns einen sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung vor.

9. Sofern in den Helfer-Regeln nicht anders bestimmt gelten die Convention-Regeln. Diese aktuell nach Vorgaben von Bund und Ländern gehalten und gelten im Zweifel als vorrangig.

10. Wenn der gesundheitliche Zustand (Eigenschutz) die
Fortsetzung des Dienstes gefährdet, ist die Organisation SOFORT darüber in
Kenntnis zu setzen.

11. Die An- und Abreise zum Veranstaltungsort zählen nicht zum
Helfereinsatz, daher besteht hier ausschließlich der eigene Versicherungsschutz.

12. Alle Helfer haben sich vor Ort täglich (auch im Krankheitsfall) beim jeweiligen Organisator oder den Helfer-Organisatoren an- und abzumelden.

13. Weisungsberechtigt gegenüber den Helfern ist der jeweilige
Organisator, die Helfer-Organisatoren und situationsbedingt das
Hallenpersonal. In Notfällen auch Sanitäter, Feuerwehr und Polizei.

14. Die „Arbeitszeiten“ der Helfer betragen 6 oder 8 Stunden.
Das heißt natürlich, dass ihr länger arbeiten dürft bzw. auch
leider mal müsst. Es kann inseltenen Fällen dazu kommen, dass
ihr über die geplanten Zeiten hinaus arbeiten müsst. Über freiwillige
Überstunden freuen wir uns natürlich.