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SHOWACT ANMELDUNG

LASS DIE MEX DEINE BÜHNE SEIN

 Bewerbungsbeginn:        ab sofort

Bewerbungsschluss:       30.06.2024

Es gilt der digitale Zeitstempel bei Formulareinsendung.

HINWEIS: DIE ANMELDUNG IST FÜR 2024 LEIDER ZU ENDE

HINWEISE UND REGELN 

Nach Bewerbungsschluss werden alle Showgruppen/Solisten von uns informiert, ob sie in der engeren Auswahl sind oder nicht. Das Auswahlverfahren wird durch eine interne Jury erfolgen.
Folgende Dinge sind bei der Bewerbung zu beachten:

  • Sollte eure Gruppe/solltest du als Solist eine GEMA-Nummer haben, teilt/teile uns diese bitte mit. Lasst/lasse uns ebenso wissen, ob eure Gruppe/du evtl. zuvor schon einmal unter einem anderen Gruppennamen/Namen aufgetreten ist/bist.
  • Die Veranstaltung findet von Freitag 14:00 Uhr bis Sonntag 18:00 Uhr statt, daher kann es sein, dass eure Gruppe/du auch am Freitag auftritt/auftrittst. Bitte berücksichtigt/berücksichtige das in eurer/deiner Anmeldung und eventuellen Urlaubsplanung.
  • Bei Fragen melde dich bitte bei Hauptbuehne@mex-berlin.de

REGELN

  1. Sicherheit geht vor! Kein Springen hinauf oder hinunter von der
    Bühne in Richtung Zuschauerraum. Die Bühne ist nur über die gekennzeichneten Wege/Zugänge zu
    betreten und zu verlassen.
  2. Das Betreten von abgesperrten Bereichen ist untersagt. Die
    Fluchttüren bzw. Türen, die aus dem Gebäude führen, sind geschlossen zu
    halten (auch im Backstagebereich).
  3. Jegliche Schuss- und Stichwaffen sind auf der Veranstaltung
    untersagt. Auch Holzimitate von Stich- und Stoßwaffen sind nicht
    erlaubt, sofern sie wieder als Waffe eingestuft werden können (Schwerter, Stangen etc.). Nicht funktionsfähige Schusswaffen-Replika sind als solche am Eingang vorzuzeigen. Dies gilt auch für Larp-Waffen, die im Allgemeinen erlaubt sind. Falls Holz- oder Metallwaffen für einen Auftritt benötigt werden, ist dies bereits vorzeitig (vor der Con) der Organisation mitzuteilen. Diese Waffen dürfen auf der Veranstaltung nicht offen mit sich geführt werden.
  4. Offenes Feuer und Rauchen (auch E-Zigarette) sind auf der gesamten Convention verboten.
  5. Die Benutzung von Flüssigkeiten und das Verstreuen von Pulvern
    oder anderen Materialien (insbesondere schwer entfernbaren) sowie die Verwendung von hochentzündlichen Dekorationsmaterialen auf der Bühne ist untersagt. Kein Konfetti.
  6. Kampfszenen sind im Voraus (vor der Veranstaltung) bei den Organisatoren anzukündigen. Die Art der Vorführung muss vorher erklärt werden; außerdem gilt auch hier, dass die MEX keinerlei Unfallversicherungen übernimmt.
  7. Eigenständige Eingriffe in die Technik (z.B.: Mikrophone, Verstärker etc.) sind zu unterlassen. Für seitens des Showacts mitgebrachte Technik wird seitens der MEX keine Haftung übernommen werden. Der Einsatz eigener Technik ist vorher mit der Technikleitung abzusprechen. Es gelten sämtliche Vorschriften der MVStättV, BetrVO
    Berlin, DGUV V3 (BGV-A3), DGUV V17 + 18 (BGV-C1).
  8. Aufenthalt hinter der Bühne und in den Umkleidekabinen ist nur 1-2 Stunden VOR und NACH der Aufführung gestattet; je nach Aufwand.
  9. Essen / Trinken hinter der Bühne und/oder in den Umkleidekabinen ist gestattet.
  10. Die MEX übernimmt keine Aufsichtspflicht für Minderjährige! Bei Personen unter 18 Jahren muss eine Einwilligung der Eltern in Form eines s.g. Muttizettels vorliegen – die Gruppenleitung ist für diese Personen verantwortlich.
  11. Wir übernehmen keinerlei Haftung für Wertgegenstände, Kleidung und Requisiten.
  12. Eine private Haftpfichtversicherung ist aufgrund der hohen Werte der Bühnentechnik sehr zu empfehlen! Für Schäden durch unsachgemäße Verwendung bzw. Umgang seitens des Showacts haftet dieser bzw. dessen Mitglieder. Es besteht keine allgemeine Unfallversicherung von Seiten der MEX!
  13. Headsets sind nur seitens den Technikern der MEX zu befestigen und abzunehmen.
  14. Die Gruppenausweise oder Backstage Badges müssen gut sichtbar (außer bei Auftritten) getragen werden und jederzeit vorzeigbar sein.
  15. Zuständig für Fragen oder Beschwerden sind ausschließlich die Bühnenleitung und Techniker. Diese werden den Gruppen bzw. einem Vertreter zum Veranstaltungsbeginn vorgestellt und sind durch ihren Ausweis erkennbar.
  16. Die angekündigten Probenzeiten sind einzuhalten. Es kann keine Verschiebung der Probenzeit stattfinden, wenn Gruppen nur teilweise oder nicht erscheinen. Proben können nicht nachgeholt werden. Bedenkt bitte die langen Wegen auf dem Messegelände.
  17. Es ist nur Personen mit den entsprechenden Ausweisen/Badges gestattet, sich hinter der Bühne oder in den Umkleidekabinen aufzuhalten (vgl. Punkt 14). Entstehende Ausnahmen entsprechend den Veranstaltungspunkten sind ausschließlich von der Bühnenleitung (vgl.Punkt 15) zu genehmigen.
  18. Den Anweisungen der Bühnenleitung, Technikern und Helfern ist Folge zu leisten.
  19. Eine Lagerung von Gegenständen vor, hinter oder auf der Bühne ist nicht möglich, außer im dafür ausgewiesenen Bereich.

 

Diese Regeln sind von jedem Gruppenmitglied zur Kenntnis zu nehmen und zu befolgen. Eine Zuwiderhandlung führt zur Verwarnung, welche im schlimmsten Fall zum Ausschluss von der Convention führen kann.