Auch wenn einige Cosplays/Kostüme nicht ohne Requisiten auskommen, müssen wir uns als Veranstalter an die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland halten. Deswegen führen wir am Eingang zum Veranstaltungsgelände einen Requisitencheck durch.
Diese Regelungen gelten an allen Veranstaltungstagen auf der gesamten Veranstaltungsfläche. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte erkennst du diese Regeln als verbindlich an.
Folgende Requisiten sind nach deutschem Recht verboten und dürfen nicht auf einer öffentlichen Veranstaltung verwendet werden:
- echte Schusswaffen, Gaspistolen, Signalpistolen oder Gotcha-Pistolen (auch ungeladen), Soft-Air-Waffen im Allgemeinen egal ob mit Gas, Federdruck oder Elektronik.
- echte Munition, Munitionsblättchen/-streifen.
- Schusswaffenimitate, die täuschend echt aussehen und nach ihrer äußeren Form den Anschein echter Waffen, wie vollautomatischer Maschinengewehre, Pumpguns oder Pistolen und Revolver, erwecken (Anscheinswaffen).
- Hieb- und Stichwaffen, egal ob mit stumpfer oder scharfer Klinge (z. B. Katanas, Schwerter, Säbel, Macheten, Beile, Morgensterne, Messer aller Art).
- Pyrotechnik und Explosivkörper (Knallkörper, Raketen usw.).
- Wurfwaffen (z.B.: Wurfsterne, Wurfpfeile, Wurfmesser).
- Schlagringe, Totschläger, Stahlruten.
- Würgewaffen (z. B. Nunchakus).
- Waffen aus Polypropylen, Hartholz (Buche) und Metall
- Lose, massive Metallketten.
- Baseballschläger aus Massivholz und Metall.
- Funktionsfähige Nerf Waffen.
Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Im Zweifelsfall hat der Veranstalter das letzte Wort, die dabei getroffene Entscheidung ist endgültig.