Waffenregeln, verbotene Gegenstände und große Cosplays
Auch wenn einige Cosplays/Kostüme nicht ohne Waffen auskommen, müssen wir uns als Veranstalter an die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland halten. Deswegen führen wir am Eingang zum Veranstaltungsgelände einen Waffencheck durch.
Diese Regelungen gelten an allen Veranstaltungstagen auf der gesamten Veranstaltungsfläche. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte erkennst du diese Regeln als verbindlich an.
Folgende Waffen sind nach deutschem Recht verboten und dürfen nicht auf einer öffentlichen Veranstaltung verwendet werden:
- echte Schusswaffen, Gaspistolen, Signalpistolen oder Gotcha-Pistolen (auch ungeladen)
- echte Munition, Munitionsblättchen/-streifen
- Schusswaffenimitate, die täuschend echt aussehen und nach ihrer äußeren Form den Anschein echter Waffen, wie vollautomatischer Maschinengewehre, Pumpguns oder Pistolen und Revolver, erwecken (Anscheinswaffen). Hierzu gehören auch Softair-Waffen.
- Hieb- und Stichwaffen, egal ob mit stumpfer oder scharfer Klinge (z. B. Katanas, Schwerter, Säbel, Macheten, Beile, Morgensterne, Messer aller Art)
- Pyrotechnik und Explosivkörper (Knallkörper, Raketen usw.)
- Wurfwaffen (z.B.: Wurfsterne, Wurfpfeile, Wurfmesser)
- Schlagringe, Totschläger, Stahlruten
- Würgewaffen (z. B. Nunchakus)
- Waffen aus Polypropylen
- Lose, massive Metallketten
- Baseballschläger aus Massivholz
- Soft-Air-Waffen
Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Im Zweifelsfall hat der Veranstalter das letzte Wort, die dabei getroffene Entscheidung ist endgültig.
Erlaubte Waffenimitate
Generell ist das Führen von Waffen, Anscheinswaffen (also Waffenimitaten) in der Öffentlichkeit und auf Veranstaltungen verboten. Hier verweisen wir auf die deutschen Waffengesetze.
Ausgenommen von der Regelung sind Gegenstände, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind, also z. B. Kinderspielzeuge.
Zu den erlaubten Waffenimitaten gehören unter anderem:
- Waffenimitationen aus Schaumstoff, Gummi (weich), Pappe, Weichplastik, (Spielzeugwaffen)
- Live Action-Role-Play-Waffen (im Allgemeinen Schaumstoff- oder Latexnachbildungen mit Stabilisationskern (nicht spitz))
- Waffen und Stäbe aus Pappe, Plastik, Weichmaterial, Schaumstoff (z. B. Bauschaum) oder thermoplastischen Werkstoffen – sowie aus einer Kombination daraus – bis zu einer Gesamtlänge von max. 2 Metern
- Waffen und Stäbe aus Holz müssen ummantelt sein (z.B. mit Worbla), zudem darf der Holzanteil nicht überwiegen.
- funktionslose Bögen ohne echte Sehnen (max. 1, 50 Meter) und Köcher, aber nur mit Pfeilattrappen (das Verwenden von Geschossen jeglicher Form und Art ist untersagt)
Weitere Hinweise
Wer auf dem Gelände mit einer nicht erlaubten Waffe angetroffen wird, muss sich sofort zum Waffencheck begeben.
Alle Besucher führen Waffenimitate auf eigene Gefahr mit sich und sind für alle damit verursachten Schäden haftbar.
Die durch das Sicherheitspersonal beim Waffencheck getroffene Entscheidung ist endgültig und kann nicht angefochten werden.
Alle nicht erlaubten Waffen und Gegenstände können bei der Garderobe kostenpflichtig eingelagert und nach der Convention wieder abgeholt werden.
Verbotene Waffen werden auf dem gesamten Veranstaltungsgelände nicht geduldet und ggf. zur Anzeige gebracht.
Kostümgestaltungsregeln
Die Kostüme dürfen nicht zu freizügig sein, d.h. Oberkörper, Intimbereich und Po müssen ausreichend von Kleidung bedeckt sein – das gilt für alle Geschlechter. Obszöne Gesten/Handlungen sind ebenfalls untersagt.
Die Benutzung von Halsbändern und (Hunde)leinen am Körper ist ausschließlich während des Posieren für Fotos gestattet. Wenn gerade kein Foto gemacht wird, ist die Leine vom Halsband zu trennen. Das Posieren für Fotos auf den allgemein zugänglichen Gängen/Fluren ist nur am Rand gestattet.
Maximalmaße für ausladende Kostüme
Röcke/Kleider: max. 2 Meter Durchmesser
Schleppen und Schwänze: max. 1 Meter Länge ab Fußende
Flügel: max. 1 Meter Spannweite je Flügel, also 2 Meter Spannweite insgesamt
Höhe des Kostüms- insbesondere mit Flügeln, Kronen: 2, 50 Meter
Verbotene Gegenstände
Wir möchten alle ein schönes Wochenende mit viel Spaß erleben, daher ist das Mitbringen der folgenden Gegenstände untersagt:
- Gegenstände, die wie eine Waffe eingesetzt werden können
- Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge
- pyrotechnisches Material wie Feuerwerkskörper, bengalisches Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln, Wunderkerzen etc.
- Fackeln, Stangen, Stöcke (ausgenommen für Gehbehinderte) etc.
- mechanisch oder elektrisch betriebene Lärminstrumente
- Laserpointer
- Schriften, Plakate und andere Gegenstände, die einer extremistischen, rassistischen, fremdenfeindlichen oder fundamentalistischen Meinungskundgabe dienen
Besucher der MEX, die verbotene Gegenstände mit sich führen, werden sofort von der Veranstaltung ausgeschlossen. In besonders schweren Fällen wird ein Hausverbot verhängt.