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COSPLAY & WAFFEN REGELN

Waffenregeln, verbotene Gegenstände und große Cosplays

Auch wenn einige Cosplays/Kostüme nicht ohne Waffen auskommen, müssen wir uns als Veranstalter an die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland halten. Deswegen führen wir am Eingang zum Veranstaltungsgelände einen Waffencheck durch.

Diese Regelungen gelten an allen Veranstaltungstagen auf der gesamten Veranstaltungsfläche. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte erkennst du diese Regeln als verbindlich an.

Folgende Waffen sind nach deutschem Recht verboten und dürfen nicht auf einer öffentlichen Veranstaltung verwendet werden:

  • echte Schusswaffen, Gaspistolen, Signalpistolen oder Gotcha-Pistolen (auch ungeladen)
  • echte Munition, Munitionsblättchen/-streifen
  • Schusswaffenimitate, die täuschend echt aussehen und nach ihrer äußeren Form den Anschein echter Waffen, wie vollautomatischer Maschinengewehre, Pumpguns oder Pistolen und Revolver, erwecken (Anscheinswaffen). Hierzu gehören auch Softair-Waffen.
  • Hieb- und Stichwaffen, egal ob mit stumpfer oder scharfer Klinge (z. B. Katanas, Schwerter, Säbel, Macheten, Beile, Morgensterne, Messer aller Art)
  • Pyrotechnik und Explosivkörper (Knallkörper, Raketen usw.)
  • Wurfwaffen (z.B.: Wurfsterne, Wurfpfeile, Wurfmesser)
  • Schlagringe, Totschläger, Stahlruten
  • Würgewaffen (z. B. Nunchakus)
  • Waffen aus Polypropylen
  • Lose, massive Metallketten
  • Baseballschläger aus Massivholz
  • Soft-Air-Waffen

Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Im Zweifelsfall hat der Veranstalter das letzte Wort, die dabei getroffene Entscheidung ist endgültig.

 

Erlaubte Waffenimitate

Generell ist das Führen von Waffen, Anscheinswaffen (also Waffenimitaten) in der Öffentlichkeit und auf Veranstaltungen verboten. Hier verweisen wir auf die deutschen Waffengesetze.

Ausgenommen von der Regelung sind Gegenstände, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind, also z. B. Kinderspielzeuge.

Zu den erlaubten Waffenimitaten gehören unter anderem:

  • Waffenimitationen aus Schaumstoff, Gummi (weich), Pappe, Weichplastik, (Spielzeugwaffen)
  • Live Action-Role-Play-Waffen (im Allgemeinen Schaumstoff- oder Latexnachbildungen mit Stabilisationskern (nicht spitz))
  • Waffen und Stäbe aus Pappe, Plastik, Weichmaterial, Schaumstoff (z. B. Bauschaum) oder thermoplastischen Werkstoffen – sowie aus einer Kombination daraus – bis zu einer Gesamtlänge von max. 2 Metern
  • Waffen und Stäbe aus Holz müssen ummantelt sein (z.B. mit Worbla), zudem darf der Holzanteil nicht überwiegen.
  • funktionslose Bögen ohne echte Sehnen (max. 1, 50 Meter) und Köcher, aber nur mit Pfeilattrappen (das Verwenden von Geschossen jeglicher Form und Art ist untersagt)

 

Weitere Hinweise

Wer auf dem Gelände mit einer nicht erlaubten Waffe angetroffen wird, muss sich sofort zum Waffencheck begeben.

Alle Besucher führen Waffenimitate auf eigene Gefahr mit sich und sind für alle damit verursachten Schäden haftbar.

Die durch das Sicherheitspersonal beim Waffencheck getroffene Entscheidung ist endgültig und kann nicht angefochten werden.

Alle nicht erlaubten Waffen und Gegenstände können bei der Garderobe kostenpflichtig eingelagert und  nach der Convention wieder abgeholt werden.

Verbotene Waffen werden auf dem gesamten Veranstaltungsgelände nicht geduldet und ggf. zur Anzeige gebracht.

 

Kostümgestaltungsregeln

Die Kostüme dürfen nicht zu freizügig sein, d.h. Oberkörper, Intimbereich und Po müssen ausreichend von Kleidung bedeckt sein – das gilt für alle Geschlechter. Obszöne Gesten/Handlungen sind ebenfalls untersagt.

Die Benutzung von Halsbändern und (Hunde)leinen am Körper ist ausschließlich während des Posieren für Fotos gestattet. Wenn gerade kein Foto gemacht wird, ist die Leine vom Halsband zu trennen. Das Posieren für Fotos auf den allgemein zugänglichen Gängen/Fluren ist nur am Rand gestattet.

Maximalmaße für ausladende Kostüme

Röcke/Kleider: max. 2 Meter Durchmesser

Schleppen und Schwänze: max. 1 Meter Länge ab Fußende

Flügel: max. 1 Meter Spannweite je Flügel, also 2 Meter Spannweite insgesamt

Höhe des Kostüms- insbesondere mit Flügeln, Kronen: 2, 50 Meter

 

Verbotene Gegenstände

Wir möchten alle ein schönes Wochenende mit viel Spaß erleben, daher ist das Mitbringen der folgenden Gegenstände untersagt:

  • Gegenstände, die wie eine Waffe eingesetzt werden können
  • Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge
  • pyrotechnisches Material wie Feuerwerkskörper, bengalisches Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln, Wunderkerzen etc.
  • Fackeln, Stangen, Stöcke (ausgenommen für Gehbehinderte) etc.
  • mechanisch oder elektrisch betriebene Lärminstrumente
  • Laserpointer
  • Schriften, Plakate und andere Gegenstände, die einer extremistischen, rassistischen, fremdenfeindlichen oder fundamentalistischen Meinungskundgabe dienen

 

Besucher der MEX, die verbotene Gegenstände mit sich führen, werden sofort von der Veranstaltung ausgeschlossen. In besonders schweren Fällen wird ein Hausverbot verhängt.

Die Cosplay- Wettbewerbe

Die Regeln:

  • Es dürfen alle Kostüme aus den Bereichen Comic, Videospiele, Anime, Manga, TV-Serien,
  • Filme und Cartoons dargestellt werden.
  • Bei den Auftritten werden die Showteile getrennt zur Kostümausarbeitung bewertet.
  • Das Kostüm und die Teilnehmerzahl müssen bei der Anmeldung mitgeteilt werden.
  • Jeder Cosplayer bzw. jede Cosplaygruppe wird maximal 3x aufgerufen. Sollte sich die entsprechende Gruppe oder Person nicht melden, verfällt der Anspruch, am Wettbewerb teilzunehmen.
  • Es ist den Cosplayern nicht gestattet, ihre Startnummern eigenmächtig untereinander zu tauschen.
  • Der Aufbau der Requisiten darf erst nach Erlaubnis durch den Moderator erfolgen und muss schnellstmöglich vollzogen werden.
  • Die Aufbauzeit für Requisiten beträgt max. 1 Minute.
  • Jede Gruppe hat 3 Minuten Auftrittszeit. Jeder Einzelcosplayer und Duocosplayer haben 2 Minuten Zeit.
  • Ein Überschreiten der Zeit führt zu Punktabzug.
  • Mikrofone und Head-Sets sind auf der Bühne vorhanden, es muss aber pfleglich damit umgegangen werden.
  • Die Cosplayer haben nach ihrem Auftritt zügig die Bühne zu verlassen und die von ihnen genutzten Requisiten zu entfernen.
  • Die Bühne ist sauber zu halten.

 

  • Lebende Tiere sind auf der Bühne nicht erlaubt, das Mitbringen von Haustieren ist verboten.
  • Bitte keine Gegenstände ins Publikum werfen.
  • Alle Handys und sonstigen Kommunikationsgeräte müssen auf der Bühne ausgestellt sein.
  • Rassistische, sexuelle, beleidigende und obszöne Darbietungen wie Gesten und Ausdrücke sind nicht erlaubt und führen zum Abbruch des Auftritts.
  • Sowohl Darstellung als auch Kostüme müssen dem sittlichen Anstand entsprechen, dazu gehören politische Zeichen wie auch Nacktheit.
  • Wir behalten uns vor, Regeln, wenn es notwendig sein sollte, vor Ort zu ändern, die Änderungen aber jedem Teilnehmer sofort mitzuteilen und ihm die Möglichkeit zu geben, sich auf die neue Situation einzustellen.

Waffenregeln

Folgende Waffen sind nach deutschem Recht verboten und dürfen nicht auf einer öffentlichen Veranstaltung verwendet werden:

  • echte Schusswaffen, Gaspistolen, Signalpistolen oder Gotcha-Pistolen (auch ungeladen)
  • echte Munition, Munitionsblättchen/-streifen
  • Schusswaffenimitate, die täuschend echt aussehen und nach ihrer äußeren Form den Anschein echter Waffen, wie vollautomatischer Maschinengewehre, Pumpguns oder Pistolen und Revolver, erwecken (Anscheinswaffen). Hierzu gehören auch Softair-Waffen.
  • Hieb- und Stichwaffen, egal ob mit stumpfer oder scharfer Klinge (z. B. Katanas, Schwerter, Säbel, Macheten, Beile, Morgensterne, Messer aller Art)
  • Pyrotechnik und Explosivkörper (Knallkörper, Raketen usw.)
  • Wurfwaffen (z.B.: Wurfsterne, Wurfpfeile, Wurfmesser)
  • Schlagringe, Totschläger, Stahlruten
  • Würgewaffen (z. B. Nunchakus)
  • Waffen aus Polypropylen

Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Im Zweifelsfall hat der Veranstalter das letzte Wort, die dabei getroffene Entscheidung ist endgültig.
Den Anweisungen des Teams, der Techniker und der Helfer ist Folge zu leisten, die Nichtbefolgung kann zum Ausschluss führen.