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HAUSREGELN

Messe Berlin - MEX Berlin

1. Geltungsbereich

  1. Das Messegelände ist Privatgelände. Die Hausordnung in der jeweils aktuellen Fassung gilt für das gesamte Messegelände der Messe Berlin einschließlich aller Messehallen, Gebäude, Zuwege sowie Außen-, Frei- und Parkflächen. Die Hausordnung gilt für alle Besucher, Mieter, Dienstleister und alle sonstigen Personen. Sie gilt nicht für die Beschäftigten der Unternehmensgruppe Messe Berlin. Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung können zu einem sofortigen Verweis, einem Ausschluss von der Veranstaltung, zu einem Hausverbot, Strafverfolgung und/oder Schadenersatzforderung führen.

2. Aufenthalt

  1. Der Zugang und Aufenthalt wird bei Veranstaltungen ausschließlich gegen Vorlage einer gültigen Eintrittskarte, einer für den Veranstaltungstag gültigen Akkreditierung oder einer sonstigen Einlassberechtigung gewährt. Ein Aufenthalt ist nur für die durch die Einlassberechtigung bestimmten Zeiten, Gebäude und Zwecke gestattet. Die Einlassberechtigung ist bis zum Verlassen des Geländes mitzuführen und auf Verlangen dem Ordnungspersonal vorzuzeigen.
  2. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen das Messegelände nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer geeigneten Aufsichtsperson gemäß JuSchG betreten. Der Aufenthalt in Auf- und Abbaubereichen ist nur für Aufbaupersonal und Mitarbeiter der Messe Berlin sowie deren Beauftragten gestattet. Minderjährigen ist der Aufenthalt in Auf- und Abbaubereichen grundsätzlich untersagt.
  3. Beim Verlassen des Geländes verlieren die Eintrittskarten zum einmaligen Eintritt ihre Gültigkeit.
  4. Nach Veranstaltungsende haben Besucher das Messegelände unverzüglich zu verlassen.
  5. Für den Zutritt von betriebsfremden Personen zu den Verwaltungsbereichen, technischen Betriebsräumen aller Art ist eine Genehmigung der Messe Berlin Voraussetzung.

3. Verweigerung des Zutritts

Besucher, die

  1. die Anordnungen des Ordnungspersonals nicht befolgen,
  2. erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen,
  3. bei denen ein Hausverbot vorliegt,
  4. die Zustimmung zu Kontrollmaßnahmen verweigern,
  5. erkennbar die Absicht haben, die Veranstaltung zu stören,

wird der Zutritt verweigert, ohne dass der Eintrittskartenwert erstattet wird.

4. Sicherheit

  1. Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten.
  2. Das Messegelände ist aus Sicherheitsgründen in Teilbereichen zur Wahrnehmung des Hausrechts videoüberwacht. Diese Bereiche sind entsprechend gekennzeichnet.
  3. Aus Sicherheitsgründen kann die Schließung von Räumen, Gebäuden, fliegenden Bauten und Freiflächen und deren Räumung von der Messe Berlin angeordnet werden. Alle Personen, die sich im betreffenden Bereich aufhalten, haben den entsprechenden Aufforderungen unverzüglich zu folgen und bei einer Räumungsanordnung den betroffenen Bereich sofort zu verlassen.
  4. Bei Veranstaltungen können Taschen, mitgeführte Behältnisse, Kleidung wie Mäntel, Jacken und Umhänge auf ihren Inhalt hin überprüft werden.
  5. Bei bestimmten Veranstaltungen kann die Mitnahme von größeren Taschen (nach Festlegung) und Behältnissen untersagt werden.
  6. Das Mitführen folgender Gegenstände ohne die vorherige schriftliche Erlaubnis der Messe Berlin ist verboten:
    1. Waffen oder gefährliche Gegenstände, die als Waffe oder Wurfgeschoss eingesetzt werden können,
    2. Feuerwerkskörper, pyrotechnisches Material und Sprengstoffe, unter das Betäubungsmittelgesetz fallende Drogen.
    3. Glasflaschen.
  7. Die Messe Berlin behält sich vor, Laderäume von Kraftfahrzeugen bei der Ein- bzw. Ausfahrt auf den Inhalt zu überprüfen.

5. Allgemeine Verhaltensregeln

  1. Die Einrichtungen des Messegeländes sind schonend und pfleglich zu behandeln.
  2. Jede Person hat sich auf dem Gelände so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als unvermeidbar belästigt wird.
  3. Jegliche Verunreinigung und Verschmutzung der Einrichtungen auf dem Messegelände ist untersagt.
  4. Abfälle, Verpackungsmaterialien und leere Behältnisse sind in den bereitstehenden Behältern zu entsorgen.

6. Verkehrsordnung

  1. Auf dem Messegelände gelten die Bestimmungen der StVO. Die Hinweisschilder zur Regelung des Fahr- und Fußgängerverkehrs sind zu beachten.
  2. Das Befahren des Messegeländes mit Kfz ist ausschließlich mit einer erteilten Einfahrerlaubnis gestattet.
  3. Gekennzeichnete Flächen, wie Feuerwehrflächen sowie Rettungswege und Notausgänge sind uneingeschränkt freizuhalten.

7. Verbote

  1. Die Fertigung von Fotografien, Film-, Video- und Tonaufnahmen zu gewerblichen Zwecken, insbesondere von Messeständen und Ausstellungsobjekten, ist ohne vorherige schriftliche Erlaubnis der Messe Berlin untersagt.
  2. Das Befahren des Messegeländes mit Rollschuhen, Inlineskater, Skateboards, Kickboards, Tretrollern, Elektrorollern, Segways und ähnlichen Fahrhilfen ist ohne vorherige schriftliche Erlaubnis der Messe Berlin und des Veranstalters untersagt.
  3. Das Mitbringen von Tieren, ausgenommen Assistenzhunde, ist grundsätzlich untersagt. Die Messe Berlin kann diesen Grundsatz im Einzelfall oder veranstaltungsbezogen aufheben und diese Aufhebung von der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen abhängig machen. Für das Mitführen von Hunden gilt Leinen- und Maulkorbzwang. Es gelten die Bestimmungen des Berliner Hundegesetzes.
  4. Für Ausstellungstiere für tierbezogene Veranstaltungen gelten gesonderte Ausnahmeregelungen.
  5. Auf dem Messegelände ist das Verteilen von Druckschriften und Werbematerial, das Anbringen von Aufklebern und Plakaten sowie Nutzung von Werbeträgern ohne vorherige schriftliche Erlaubnis der Messe Berlin untersagt. Für Aussteller gilt eine gesonderte Regelung.
  6. Jede andere, hier nicht explizit erwähnte Form von Werbemaßnahmen ist ohne schriftliche Genehmigung ebenfalls untersagt.
  7. Auf dem Messegelände besteht ein grundsätzliches Rauchverbot in allen geschlossenen Räumen.
  8. Die Benutzung von Halsbändern und (Hunde)leinen am Körper ist ausschließlich während des Posieren für Fotos gestattet. Wenn gerade kein Foto gemacht wird, ist die Leine vom Halsband zu trennen. Das Posieren für Fotos auf den allgemein zugänglichen Gängen/Fluren ist nur am Rand gestattet.
  9. Das zur-Schau-stellen/Aufhängen/Aushängen von Flaggen, Schildern, Ausdrucken etc., ist genehmigungspflichtig. Die Genehmigung erfolgt durch den Veranstalter.

8. Recht am eigenen Bild

  1.  Auf die Fertigung von Fotografien, Film-, Video und Tonaufnahmen durch die Messe Berlin oder beauftragte Dritte zum Zweck der Berichterstattung, Werbung und Dokumentation wird hingewiesen. Besucher und sonstige Personen dürfen solche Aufnahmen nicht verhindern, behindern oder erschweren. Mit Betreten des Messegeländes wird in derartige Fotografien und Aufnahmen sowie deren Veröffentlichung eingewilligt.

9. Haftungsbeschränkung

  1. Der Aufenthalt auf dem Messegelände erfolgt auf eigene Gefahr.
  2. Bei Veranstaltungen besteht aufgrund erhöhter Lautstärke die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden. Die Messe Berlin haftet für Gesundheitsschäden im Rahmen der gesetzlichen Haftung nur dann, wenn ihm und seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden können.

Quelle: https://www.messe-berlin.de/
Version: Oktober 2017

10. Foto-und Filmaufnahmen während der Veranstaltung

Liebe Besucher,

laut Informationspflicht nach Art. 14 DSGVO weisen wir darauf hin, dass während dieser Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen angefertigt werden. Diese verwerten wir für Zwecke der Berichterstattung und der Öffentlichkeitsarbeit. Dazu werden die Aufnahmen in diversen lokalen und sozialen Medien, wie z.B. Internetauftritt (www.mex-berlin.de)und unseren Social Media-Kanälen veröffentlicht.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Foto- und Videodaten von Ihnen ist Art. 6 Abs. 1 (f) DS-GVO, da ein berechtigtes Interesse daran besteht, die Öffentlichkeit über die Aktivitäten der MEX Veranstaltungs-GmbH zu informieren und unsere Aktivitäten zu dokumentieren. Eine Löschung der Daten, sofern sie in Online-Medien unter unserem Zugriff verarbeitet werden, erfolgt in der Regel nach fünf Jahren im Rahmen der jährlichen Überarbeitung.

Empfänger dieser Daten sind somit intern die mit Öffentlichkeitsarbeit betrauten Mitglieder unseres Unternehmens und extern die regionale Presse sowie Redaktionen und Redaktionssysteme von Printmedien, Onlinemedien und international operierende Social Media-Anbieter.

Datenschutzrechtlich Verantwortlicher ist die MEX Veranstaltungs-GmbH, vertreten durch den geschäftsführenden Vorstand: JONAS MEIERDIRKS (Vorstand), FABIAN SIEWERT (Vorstand), die sie unter info@mex-berlin.de kontaktieren können.

Dorthin wenden Sie sich bitte auch zur Ausübung Ihrer Betroffenenrechte gemäß DS-GVO, wie z.B. Ihr Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch oder Datenübertragbarkeit. Außerdem haben Sie das Recht, eine Beschwerde bei einer Datenschutzbehörde einzureichen. Sie können sich dazu an die Datenschutzbehörde wenden, die für Ihren Wohnort bzw. Ihr Bundesland zuständig ist oder an die für uns zuständige Datenschutzbehörde. Dies ist:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Hausanschrift:
Friedrichstr. 219, 10969 Berlin / Telefon: 030 13889-0 / E-Mail: mailbox@datenschutz-berlin.de

Eine vollständige Datenschutzinformation der MEX Veranstaltungs-GmbH können Sie hier vor Ort an der Kasse digital einsehen oder über unsere Homepage (www.mex-berlin.de) in der Datenschutzordnung nachlesen.

Quellen: Elke Liebrich (Zertifizierte Datenschutzbeauftragte)
Joachim Hindennach (WLSB-Justitiar)