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Regeln für den MEX-Light 2020 Cosplay Wettbewerb

Für Einzelteilnehmer & Gruppen

Die Regeln:

  • Es dürfen alle Kostüme aus den Bereichen Comic, Videospiele, Anime, Manga, TV-Serien,
  • Filme und Cartoons dargestellt werden.
  • Bei den Auftritten werden die Showteile getrennt zur Kostümausarbeitung bewertet.
  • Das Kostüm und die Teilnehmerzahl müssen bei der Anmeldung mitgeteilt werden.
  • Jeder Cosplayer bzw. jede Cosplaygruppe wird maximal 3x aufgerufen. Sollte sich die entsprechende Gruppe oder Person nicht melden, verfällt der Anspruch, am Wettbewerb teilzunehmen.
  • Es ist den Cosplayern nicht gestattet, ihre Startnummern eigenmächtig untereinander zu tauschen.
  • Der Aufbau der Requisiten darf erst nach Erlaubnis durch den Moderator erfolgen und muss schnellstmöglich vollzogen werden.
  • Die Aufbauzeit für Requisiten beträgt max. 1 Minute.
  • Jede Gruppe hat 3 Minuten Auftrittszeit. Jeder Einzelcosplayer und Duocosplayer haben 2 Minuten Zeit.
  • Ein Überschreiten der Zeit führt zu Punktabzug.
  • Mikrofone und Head-Sets sind auf der Bühne vorhanden, es muss aber pfleglich damit umgegangen werden.
  • Die Cosplayer haben nach ihrem Auftritt zügig die Bühne zu verlassen und die von ihnen genutzten Requisiten zu entfernen.
  • Die Bühne ist sauber zu halten.

 

  • Lebende Tiere sind auf der Bühne nicht erlaubt, das Mitbringen von Haustieren ist verboten.
  • Bitte keine Gegenstände ins Publikum werfen.
  • Alle Handys und sonstigen Kommunikationsgeräte müssen auf der Bühne ausgestellt sein.
  • Rassistische, sexuelle, beleidigende und obszöne Darbietungen wie Gesten und Ausdrücke sind nicht erlaubt und führen zum Abbruch des Auftritts.
  • Sowohl Darstellung als auch Kostüme müssen dem sittlichen Anstand entsprechen, dazu gehören politische Zeichen wie auch Nacktheit.
  • Wir behalten uns vor, Regeln, wenn es notwendig sein sollte, vor Ort zu ändern, die Änderungen aber jedem Teilnehmer sofort mitzuteilen und ihm die Möglichkeit zu geben, sich auf die neue Situation einzustellen.

Waffenregeln

Folgende Waffen sind nach deutschem Recht verboten und dürfen nicht auf einer öffentlichen Veranstaltung verwendet werden:

  • echte Schusswaffen, Gaspistolen, Signalpistolen oder Gotcha-Pistolen (auch ungeladen)
  • echte Munition, Munitionsblättchen/-streifen
  • Schusswaffenimitate, die täuschend echt aussehen und nach ihrer äußeren Form den Anschein echter Waffen, wie vollautomatischer Maschinengewehre, Pumpguns oder Pistolen und Revolver, erwecken (Anscheinswaffen). Hierzu gehören auch Softair-Waffen.
  • Hieb- und Stichwaffen, egal ob mit stumpfer oder scharfer Klinge (z. B. Katanas, Schwerter, Säbel, Macheten, Beile, Morgensterne, Messer aller Art)
  • Pyrotechnik und Explosivkörper (Knallkörper, Raketen usw.)
  • Wurfwaffen (z.B.: Wurfsterne, Wurfpfeile, Wurfmesser)
  • Schlagringe, Totschläger, Stahlruten
  • Würgewaffen (z. B. Nunchakus)
  • Waffen aus Polypropylen

Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Im Zweifelsfall hat der Veranstalter das letzte Wort, die dabei getroffene Entscheidung ist endgültig.
Den Anweisungen des Teams, der Techniker und der Helfer ist Folge zu leisten, die Nichtbefolgung kann zum Ausschluss führen.

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